Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die gewerblichen Schutzrechte von Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern. Hierzu wird insoweit auch das Lauterkeitsrecht gezählt, als es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die gewerbliche Tätigkeit schützt.
Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts und befasst sich mit dem Schutz von kreativen Leistungen. Urheberrechtlich geschützt sein können zum Beispiel Texte, Musik, Bilder, Fotos, Filme, künstlerische Darbietungen, aber auch Software-Programme.
Hierzu beispielhaft einige Stichpunkte bzw. Tätigkeitsfelder:
- Markenrecht
- Designrecht (Geschmacksmusterrecht)
- Urheberrecht
- Recht des unlauteren Wettbewerbs (Lauterkeitsrecht)
- Durchsetzung von Ansprüchen und Verteidigung gegen Abmahnungen
- Abmahnung
- Unterlassungserklärung